Wir helfen Ihnen gerne

  • 1:1 Versorgung mit geschulten EU-Helfer/Innen
  • beschäftigt nach deutschem Recht
  • für Pflege - Betreuung - Hauswirtschaft
  • Fachpflege einsatz- / stundenweise

 Kontakt

- alle Kassen- Bestehen seit 1990


1:1 Versorgung durch geschulte europäische Helfer /Innen

Wir haben uns auf die legale Beschäftigung von geschulten europäischen Helfer / Innen spezialisiert.

Diese wohnen eine zeitlang mit den Patienten in Ihrer Häuslichkeit zusammen und helfen im Rahmen der

Körperpflege, Hauswirtschaft und Betreuung.

Hierbei beachten wir zu Ihrer Sicherheit die geltende deutsche Gesetzgebung bezüglich

Sozial-/Finanz-/Arbeits-/Versicherungsrecht.

Wir beschäftigen bewusst nicht nach A1-Entsendegesetz, da die Klienten nicht kontrollieren können,

ob die Sozialabgaben im Ausland tatsächlich abgeführt wurden, aber dafür haftbar sind.

Wir beachten die deutschen Mindestlohnbedingungen und Pausenregelungen , sowie die Unterstützung

beim Arbeitsschutz/Hygiene und die Qualitätsrichtlinien der Kassen.

Wir verfügen über ein eigenes Anreise- und Schulungszentrum und

Pflegepartnerschaften für die Personalgewinnung im Ausland.

Unsere Fachpflege kümmert sich um die Einarbeitung individuell auf die Patienten und die

Sicherstellung der Pflegequalität vor Ort durch regelmäßige Visiten.

Durch die Fachpflegeunterstützung haben die Helfer/Innen immer einen kompetenten Rat mit Tat zur Seite,

auch der Telefon-Rufdienst 24/7 des Pflegedienstes hilft wo er kann,

so daß die Helfer/Innen nicht alleine auf sich gestellt sind.

Spezielle Pflegethemen können in der Landessprache wie z.B. litauisch,polnisch übersetzt werden.

Mit unseren Heimvermeidungskonzepten in Verbindung mit der 1:1 Versorgung durch Helfer/Innen im Haus

konnten wir vielfach zu einer stabilen Versorgungssituation beitragen und einen Heimaufenthalt vermeiden.

Nutzen Sie unsere 30jährige Erfahrung.

Wir beraten Sie gerne bei Ihnen zuhause, ob diese Versorgungsform auch für Sie geeignet ist.

Wir bieten viele Lösungsansätze für schwierige Situationen wie

Umgang mit Demenz,  Sturzprophylaxe, nächtliche Unruhe,

Inkontinenzversorgung, Hin/Weglauftendenz, Non Compliance uvm.

Die Leistungserbringung wird organisatorisch und finanziell nach den individuellen Bedürfnissen

nach einem Baukastenprinzip gestaltet und kann bei Bedarf durch Hinzubuchung erweitert werden.

In vielen Fällen besteht bei einem Hilfebedarf der 1:1 Versorgung bereits der Pflegegrad 3,

so dass wir eine kostengünstige Alternative zum Pflegeheim anbieten können.

Sie erhalten eine transparente, taggenaue Abrechnung verbunden mit täglichem Kündigungsrecht des Pflegevertrages.

Gerne sind wir bei Erfordernis bei Anträgen wie z.B. auf Höherstufung, ärztliche Verordnungen usw.  behilflich.


Häusliche Versorgung einsatz- / stundenweise

Hilfe bei Ihnen vor Ort - einsatzweise oder stundenweise

Die häusliche Pflege gewährleistet, dass Menschen trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben können,

denn der ambulante Pflegedienst sucht die Patienten direkt vor Ort auf.

Dadurch können Pflegebedürftige so lange wie möglich im gewohnten Umfeld leben.

Die häusliche Pflege stellt eine gute Alternative zur teil- oder vollstationären Unterbringung dar.

Die Versorgung kann dabei die pflegerische wie auch die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Betreuung umfassen.

Das Angebot lässt sich individuell an die zu pflegende Person und das Umfeld anpassen.

So lässt sich die häusliche Hilfestellung auch mit der Pflege von Angehörigen kombinieren,

so dass die Versorgung einsatzweise oder stundenweise erfolgen kann.

Das Pflegepersonal kann im Rahmen der häuslichen Pflege zum Beispiel Hilfestellungen

bei der täglichen Körperpflege, Toilettengängen, Inkontinenzversorgung, Hilfen beim Transfer, beim Baden oder Duschen mit Haar- und Nagelpflege und der Sicherstellung der Ernährung bzw. Flüssigkeitszufuhr geben.

Hierbei legen wir großen Wert auf die Förderung der Mobilität, die Erhaltung der Ressourcen

und die Durchführung von Prophylaxen zur Vermeidung von Folgeschäden.

Wir helfen und beraten hierbei z.B. zu unseren entwickelten Hilfestellungen im Rahmen der Sturzprophlaxe, Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe,....

sowie im Rahmen der Hilfsmittelausstattung.

Auch im Umgang mit Demenz bieten wir Lösungsansätze für schwierige Situationen,

die im Zusammenhang mit diesem Krankheitsbild auftreten können.

Auch führen wir notwendige ärztliche Verordnungen nach SGB V Krankenkassenleistungen

wie Verbandswechsel, Kompressionstherapie, Einreibungen oder

anderer medizinischer Leistungen aus.

Hierbei wird unterschieden, ob bestimmte Leistungen nur von examinierten Fachpflegekräften ausgeführt werden dürfen.

Unser Serviceangebot wird ergänzt durch ein Bestell- und Lieferwesen von Medikamenten,

welche durch eine Fachkraft in der Einsatzzentrale  gerichtet werden können.

Die individuelle Pflege der Patientin, sowie die Entlastung stehen dabei im Vordergrund.

Wir beraten zur Kostenübernahme bei Kranken-/Pflegekassen /Sozialhilfeträger und

leisten Hilfestellung beim Antragswesen.


Entlastungsleistung nach §45 SGB XI

Patienten benötigen eine individuelle und an die Krankheit angepasste Versorgung.

Durch eine gezielte Hilfestellung können die Patienten selbst und ebenso die Angehörigen entlastet werden, um neue Kraft zu schöpfen.

Zusätzlich kann noch weitere stundenweise Entlastung notwendig sein.

Hierzu zählt die Unterstützung in der Hauswirtschaft oder Betreuung.

Oder das 1 x wöchentliche Baden / Duschen bei Pflegegrad 1.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind Hilfen im Haushalt wie z.B. Aufräumen, Putzen,Einkäufe erledigen,..

Unterstützung bei der Betreuung sind Hilfen wie z.B. Mobilisationsübungen, Demenzbegleitung, Spazieren, Begleitung zu Arztbesuchen oder zur gesellschaftlichen Teilhabe wie z.B. Seniorennachmittagen.

Wir beraten Sie gerne zur sinnvollen Nutzung Ihres Entlastungsbudgets.


Urlaubs- und Krankheitsvertretung von Angehörigen

Viele Angehörige kümmern sich selbst um die Pflege einer nahestehenden pflegebedürftigen Person.

Um diese Angehörigen gezielt zu entlasten, können sie die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes zum Beispiel während

der Urlaubszeit oder bei Krankheit in Anspruch nehmen.

Dadurch können pflegende Angehörige sich auch in Urlaubs- oder Krankheitszeiten darauf verlassen,

dass der Patient weiterhin versorgt oder gepflegt wird.

Das Tätigkeitsfeld des Pflegedienstes richtet sich dann ganz individuell nach den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.

Somit kann zu den  Aufgaben die tägliche Körperhygiene, die Mobilisation des Patienten

oder die Gabe von Medikamenten zählen.

Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung lässt sich dabei individuell an die Erfordernisse anpassen,

so dass im Rahmen der Vertretung durch einen Pflegedienst keine Einschränkungen in der gewohnten Pflege zu befürchten sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, bieten wir unser

1:1 Versorgungskonzept durch die EU-Helfer/Innen auch befristet an.

Für Antragshilfen bezüglich der Verhinderungspflege /ambulante Kurzzeitpflege stehen wir gerne zur Verfügung.


Pflegegutachten

Pflegegutachten

Wer alltägliche Hilfen eines Pflegedienstes aufgrund einer Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen muss,

die über die Pflegekasse abgerechnet werden sollen, der muss zuvor ein Pflegegutachten zur

Feststellung des Pflegegrades einholen.

Dieses ist auch für den Bezug von Pflegegeld wichtig.

Die Einstufung in einer Pflegestufe wird dabei vom Medizinischen Dienst des Bundes durchgeführt.

Wir unterstützen hierbei im Vorfeld mit Beratung und einem Modul für die Einschätzung im Rahmen der Anamese.

Auf Wunsch sind wir gerne beim Begutachtungstermin anwesend und erläutern den Hilfebedarf auf Grundlage der Pflegedokumentation.


Beratung für Pflegegeldbezieher nach § 37.3 SGB XI

Sie pflegen Ihre Angehörigen selbst und beziehen Pflegegeld?

Dann benötigen Sie je nach Pflegegrad viertel-oder halbjährlich einen Beratungseinsatz

durch einen Pflegedienst, damit gegenüber Ihrer Kasse bestätigt werden kann, dass

die häusliche Versorgung gesichert ist.

Diesen Beratungsansatz erbringen wir für Ihre Pflegekasse.

Alle Klienten die bereits einen Pflegedienst in Anspruch nehmen steht diese Beratung ebenfalls zu.

Pflegegrad 2 und 3 benötigen die Beratung nach §37.3. halbjährlich.

Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit uns einen Beratungstermin bei Ihnen zuhause.

Versäumen Sie einen Beratungsnachweis können die Kassen Ihr Pflegegeld kürzen.


Wohnraum - / Hilfsmittelanpassung

Wir beraten im Rahmen der Wohnraum - /Hilfsmittelanpassung, um ein pflegerisches Umfeld zu schaffen in dem der Pflegealltag erleichtert wird.

Auch sind dabei gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften für das Personal zu beachten.

Für die Überbrückung verleihen wir nach Medizinprodukteverordnung geprüfte Hilfsmittel,

solange der Vorrat reicht.

Unsere Fachabteilung Ambuvital liefert auf Wunsch Pflegeprodukte wie z.B. Wundschutzcremes uvm.

Für immobile Patienten halten wir eine spezielle Vorrichtung zum Duschen im Bett bereit.